Private Steuererklärungen

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit Ihrer privaten Steuererklärung umfassen das Prüfen der Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit, das Anfertigen der Steuererklärung und das Vorbereiten für die Übersendung an Ihr Finanzamt. Sie erhalten die Ausfertigungen zur Durchsicht und Kontrolle. Selbstverständlich besprechen wir die Steuererklärung mit Ihnen. Ein Exemplar für Ihre Akten erhalten Sie grundsätzlich.

Selbstverständlich erfolgen auch die Prüfung von Steuerbescheiden und das Führen von Rechtsbehelfen durch unsere Kanzlei.

Ihre steuerlichen Vorauszahlungen beim Finanzamt sind zu hoch? Gerne prüfen wir hier alle gesetzlichen Möglichkeiten und stellen einen entsprechenden Antrag auf Anpassung für Sie!

Darüber hinaus können wir Ihnen auch anbieten, für Sie eine private Vermögensaufstellung aufzustellen. Das macht Sinn als Unterlage für Kreditverhandlungen bei Banken, wenn größere Investitionen bevorstehen; aber auch wenn Sie über die Gründung einer Stiftung nachdenken, oder Ihren Nachlass vorzeitig geregelt wissen möchten.

Sie haben etwas geschenkt bekommen oder etwas geerbt? Die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung gehört ebenfalls zu unserem Arbeitsbereich. Zur vorherigen Ermittlung einer eventuellen Schenkungsteuerbelastung ist die Erstellung einer Expertise mit Belastungsvergleich für den Ist- und Planfall jederzeit möglich. Unterschätzen Sie die Vorteile einer fundierten Beratung hier nicht - neue Grundsatzurteile vom Bundesfinanzhof haben in der Vergangenheit immer wieder große steuerliche Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt.

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