Jahresabschlusserstellung

Aufgrund der von uns erstellten Buchführung oder von Ihnen übermittelten Daten erstellen wir den Jahresabschluss nach handels- und /oder steuerrechtlichen Vorschriften. Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen wir außerdem. Soweit es gewünscht wird, erfolgt die Erstellung auch vor Ort bei Ihnen auf Ihrer unternehmenseigenen EDV-Anlage.

Jegliche Sonderformen des Jahresabschlusses - z.B. Sonder- / Ergänzungsbilanzen bei Personen- / Personenhandelsgesellschaften - erstellen wir für Sie. Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen können von Ihnen ebenso angefordert werden. Nach Fertigstellung erhalten Sie auf Wunsch ein Leseexemplar, oder wir vereinbaren einen Termin zur Besprechung des vorläufigen Jahresabschlusses. Anhand übersichtlicher Grafiken und Aufstellung erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Zahlen.

Für die Kapitalgesellschaften bereiten wir die Werte aus dem Jahresabschluss für die Übermittlung an den Bundesanzeiger auf und übernehmen – soweit gewünscht – auch die Veröffentlichung.

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